Es soll helfen, dass Buergerinnen und Buerger
auch bei einem flaechendeckenden Stromausfall
den Notruf absetzen koennen, wenn sie ein
ernstes Gesundheitsproblem haben
(z.B. Unfall, Herzinfarkt, schwere Verletzung)
oder in einer Gefahrensituation Hilfe brauchen (z.B. Feuer).
Denn: Wenn der Strom flaechendeckend ausfaellt,
funktionieren Festnetz-Telefone nicht mehr, und auch das Handynetz
bricht nach ein bis zwei Stunden auf Grund der
Batteriepufferung in den Netzzellen zusammen.
Das bedeutet, dass man den Notruf (112 für Feuerwehr und Rettungsdienst)
oder 110 (fuer die Polizei) nicht mehr anrufen kann.
In diesem Fall richten die Katastrophenschutz- und Gefahrenabwehrbehoerden
umgehend Anlaufstellen ("Leuchttuerme") ein, wo die Bevoelkerung
Hilfe bekommen kann. Oft sind es Feuerwehrhaeuser,
die untereinander ueber Funk verbunden sind.
Damit die Buergerinnen und Buerger diese "Leuchttuerme" nicht nur fußlaeufig
oder mit Verkehrsmitteln erreichen koennen, kann der Buergernotfunk helfen.
Freiwillige mit geeigneten Funkgeraeten stellen eine Funkverbindung
zum naechsten "Leuchtturm" her und rufen so Hilfe.